Häufige Fragen

Was genau macht ihr?
Wir

  • kommen täglich zu Dir nach Hause.
  • richten uns nach Deinen Wünschen und Bedürfnissen.
  • gehen einkaufen und kochen.
  • machen so viel Ordnung und Sauberkeit wie nötig (kein Großputz).
  • kümmern uns um die Wäsche.
  • helfen Dir bei der Pflege und dem Umgang mit Deinem Baby.
  • betreuen die Geschwisterkinder.
  • haben immer ein offenes und verständnisvolles Ohr.
  • nehmen uns Zeit für Deine Probleme und helfen Lösungswege zu finden.
  • sind für Dich da, wenn es schwierig wird – auch schon vor der Geburt Deines Babys oder nach dem Wochenbett.
  • schaffen Dir Freiräume zum Entspannen, sei es für eine erfrischende Dusche oder einfach nur Zeit zum Schlafen.
Was ist der Unterschied zur Haushaltshilfe?

Eine Haushaltshilfe kümmert sich ausschließlich um den Haushalt. Also vor allem waschen, bügeln, putzen, einkaufen und kochen. Dazu kann Hilfe bei der Kinderbetreuung kommen. Eine Mütterpflegerin kennt sich zusätzlich aus in allen Belangen rund um Schwangerschaft, Wochenbett und das Einleben mit dem Baby. Sie bemuttert Dich und hält Dir den Rücken frei.

Wann kommt eine Mütterpflegerin?

Grundsätzlich kommen wir, wann immer Du uns brauchst. Also auch schon vor der Geburt oder nach der Wochenbettzeit. Unser Hauptaugenmerk liegt auf der Zeit des Frühwochenbetts, also den Tagen direkt nach der Geburt. Nach einer ambulanten oder Hausgeburt übernimmt die Krankenkasse problemlos eine Haushaltshilfe.
Darüber hinaus braucht es eine spezielle Indikation. Dies kann z.B. eine schwere Geburt, allgemeine Schwäche nach hohem Blutverlust, Geburtsverletzungen, Mehrlingsgeburten, Wochenbettdepression, Brustentzündung o.ä. sein.

Wie lange kommt eine Mütterpflegerin?

Dein Bedarf bestimmt das Zeitvolumen. In der Regel sind es 3 bis 8 Stunden täglich. Wie viele Tage oder Wochen wir kommen, hängt von der Bewilligung der Krankenkasse ab.

Was ist der Unterschied zur Hebamme?

Die Aufgabe Deiner Hebamme ist es, u.a. den Verlauf Deines Wochenbettes und die Entwicklung Deines Neugeborenen medizinisch zu beurteilen und Dich und Dein Kind unter diesem Blickwinkel zu versorgen. Die Mütterpflegerin führt keinerlei medizinische Handlungen durch und ersetzt nicht die Tätigkeit einer Hebamme. Dort, wo die Arbeit Deiner Hebamme endet, beginnen wir Mütterpflegerinnen. Wir arbeiten gerne in enger Abstimmung mit Deiner Hebamme und helfen deren Empfehlungen umzusetzen. Deine Mütterpflegerin ist je nach Bedarf für Stunden in Deinem Haushalt. Wir kümmern uns um Dein Wohlergehen und das des Babys. Wir unterstützen Dich ganz praktisch im Haushalt sowie in der neuen Lebenssituation und entlasten Dich.

Kann ich eine Mütterpflegerin und eine Hebamme gleichzeitig engagieren?

Ja, das ist möglich. Eine Mütterpflegerin achtet beispielsweise darauf, dass die Empfehlungen der Hebamme umgesetzt werden.

Wie groß ist Euer Einsatzgebiet?

Wir arbeiten im Rhein-Sieg-Kreis und in Bonn.

Was muss ich tun, um eine Haushaltshilfe (Mütterpflegerin) von der Krankenkasse genehmigt zu bekommen?

Wir Mütterpflegerinnen werden von den Krankenkassen unter dem Begriff Haushaltshilfe geführt. Deshalb forderst Du bei Deiner Krankenkasse einen „Antrag auf Haushaltshilfe“ in Papierform oder online an. Das dazu gehörige Formular „ärztliche Verordnung“ füllt dann Dein Arzt/Deine Ärztin aus. In der Regel dauert die Bearbeitung durch die Krankenkasse ein paar Tage. Daher empfehlen wir Dir, den Antrag schon vor der Geburt vorzubereiten.

Wann wird eine Haushaltshilfe vom Arzt verordnet?

Voraussetzung ist, dass Du wegen Schwangerschaft oder Entbindung nicht in der Lage bist, Deinen Haushalt selbst zu führen oder keine in Deinem Haushalt lebende Person diese Aufgabe übernehmen kann. Indikationen können sein: Schwangerschaftsbeschwerden, Hausgeburt, ambulante Geburt, Mehrlingsgeburt, Geburtsverletzungen, Wochenbettdepressionen, o.ä. Rechtliche Grundlage bilden §24h sowie § 38 SGB V. Immer ist eine ärztliche Verordnung nötig. Privatversicherungen übernehmen keine Haushaltshilfekosten.